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Stadt Husum: Rückschnitt von Hecken, Büschen und Bäumen sowie Reinigung der Wege

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Redakteur
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(CIS-intern) – Die Stadtverwaltung Husum dankt allen Bürgern, die ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt von Hecken, Büschen und Bäumen sowie zur Straßenreinigung nachkommen und damit zur Verkehrssicherheit sowie zum gepflegten Bild Husums beitragen.

Sofern sie es nicht tun würden, die Pflanzen stattdessen über Gehwege und Straßen wuchern und dadurch beispielsweise Einmündungen unsichtbar machen, könnte das Gefahrensituationen hervorrufen.

Aus diesem Grund weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass laut Straßenreinigungssatzung die Eigentümer für die Reinigung der Wege in Frontlänge Ihres jeweiligen Grundstücks, aber auch für die eventuell seitlich gelegenen und hinter ihrem Grundstück befindlichen öffentlichen Wege verantwortlich sind. 

Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben sind unzulässig. Ferner müssen die Verkehrszeichen und sonstige Schilder uneingeschränkt sichtbar sein. Die Straßenleuchten sollten zudem ungehindert die Bürgersteige und Fahrbahnen ausleuchten können.

Im begrenzten Rahmen wird die Stadtverwaltung anlasslos die Einhaltung der beschriebenen Pflichten kontrollieren.

Bei Fragen gibt das städtische Ordnungsamt gerne Auskunft.

Kontakt: ordnungsamt@husum.de

 

Foto: Freepik / YuliiaKa

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