(CIS-intern) – Seit Anfang des Jahres hat der Kinderreisepass ausgedient. Für Reisen außerhalb der EU gilt zukünftig ein ganz normaler Reisepass, innerhalb der EU beziehungsweise des Schengenraumes genügt in der Regel ein Personalausweis
Die ersten Ferien des Jahres stehen vor der Tür und somit erlebt das städtische Einwohnermeldeamt eine große Nachfrage nach Pässen und Ausweisen für Kinder. Seit Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Wer noch einen gültigen Pass für die Kleinen hat, kann diesen allerdings noch bis zur Ablauffrist nutzen. Ratsam ist es, sich vor dem Urlaub mit den Einreisebestimmungen der Länder vertraut zu machen, denn Ausnahmen bestimmen die Regeln. Manche Reiseziel-Länder, wie Ägypten oder Tunesien, fordern beispielsweise eine mindestens sechsmonatige Restgültigkeit der Ausweisdokumente.
Für die neuen Pässe und Ausweise müssen Eltern zukünftig tiefer in die Tasche greifen. Wer sich zu spät auf den Weg zum Einwohnermeldeamt macht, kann einen Express-Reisepass beantragen, der jedoch mit 32 Euro zusätzlich zu Buche schlägt.
Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat seien im vergangenen Jahr dennoch annähernd 690.000 Reisepässe im Express-Bestellverfahren beantragt worden. Damit sei ungefähr jede achte Passbeantragung ein Expressverfahren. Hinzu käme im Jahr 2023 ein Absatz von 151.690 vorläufigen Reisepässen. Diese Zahlen ließen darauf schließen, dass eine beständig große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern erst kurz vor Reiseantritt die Gültigkeit der Ausweisdokumente prüfe und in vielen Fällen zeitlich dringend ein Identitätsdokument benötige.
Das städtische Einwohnermeldeamt empfiehlt, dass bereits bei der Reiseplanung nach der Gültigkeit von Ausweisdokumenten geschaut werden sollte und dadurch eine etwaige Neubeantragung ohne Zeitdruck erfolgen kann.