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Husum: Besen in die Hand! Pflicht zur Reinigung von Wegen und zum Zurückschneiden von Pflanzen

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Redakteur
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(CIS-intern) – Husum. Der Sommer ist da! Die Pflanzenwelt lebt, wächst und blüht. Doch, was im Garten und in der freien Natur wunderschön ist, erzeugt an anderen Stellen ernsthafte Probleme: Wenn Pflanzen über Gehwege und Straßen wuchern, dann stellt dies eine Belastung für die Umgebung dar oder kann sogar gefährliche Situationen im Straßenverkehr erzeugen, beispielsweise wenn Einmündungen nicht eingesehen werden können.

Foto: von Mabel Amber, who will one day auf Pixabay

Deshalb wird hiermit darauf hingewiesen, dass laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Husum die Eigentümerinnen und Eigentümer für die Reinigung der Wege in Frontlänge Ihres jeweiligen Grundstücks, aber auch für die eventuell seitlich gelegenen und hinter ihrem Grundstück befindlichen öffentlichen Wege verantwortlich sind. Diese Reinigungspflicht beinhaltet auch, dass Büsche und Äste nicht auf die anliegenden Wege wuchern dürfen – dies insbesondere auch nicht bei Pflanzen, die an Hausfassaden direkt am Gehweg ranken, wie Rosen und Efeu. Diese sind hochzubinden oder zurückzuschneiden. Dies betrifft Gehwege, begehbare Seitenstreifen, Radwege, Rinnsteine, Gräben, die dem Grundstücksanschluss dienenden Grabenverrohrungen, Fußgängerstreifen und Parkstreifen. Bei den Straßen, die nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind, gilt die Reinigungspflicht sogar auf der halben Breite der Fahrbahn.

Ordnungsamtsleiter Malte Hansen erläutert:

„Entfernt werden müssen Abfälle, Laub, Hundekot, Wildkraut und sonstige Verunreinigungen. Auch Bäume und Büsche, deren Äste in die Fahrbahn hineinreichen, müssen zurückgeschnitten werden. Der Einsatz von Herbiziden oder anderen chemischen Mitteln zur Wildkrautbekämpfung auf öffentlichen Flächen ist hierbei nicht gestattet.“

Anliegerinnen und Anlieger, die ihre Reinigungspflichten vernachlässigen, kann ein Bußgeld auferlegt werden, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

Parallel bemüht sich der Kommunale Servicebetrieb Husum mit seinem Personal, die Reinigung der öffentlichen Wege, die an die städtischen Grundstücke grenzen, nach demselben Standard vorzunehmen.

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