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Statement der Stadt Husum zum Thema Freibad in Schobüll

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Redakteur
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Sollen diese Hütten dort mal stehen?

(CIS-intern) – Um die Zukunft des Freibads im Ortsteil Schobüll wurde aufgrund der Kosten-Nutzung-Rechnung schon diskutiert und gerungen, als die Gemeinde noch eigenständig war. Thema ist das im Jahr 2022 geschlossene Bad immer noch und beschäftigte mittlerweile auch höhere Instanzen des Landes

Das Freibad im Husumer Ortsteil Schobüll beschäftigt die Politik, Verwaltung sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger schon viele Jahre. Ebenso das Landes-Verwaltungsgericht, dass sich auf Antrag der Schobüller Vertretung jüngst mit dem Thema auseinandersetzte und letztlich feststellte, „dass es der Kommunalaufsicht obliege, über die Einhaltung des Gebietsänderungsvertrages zu wachen.“ Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport als Kommunalaufsichtsbehörde des Landes kam letztlich zu dem Schluss, dass der Abriss des Freibades zulässig ist.

Bürgermeister Martin Kindl sagte zu der Entscheidung: „Dass der Fortbetrieb des alten Freibades in Schobüll aufgrund des bereits seit der Eingemeindung schlechten baulichen Zustandes der Anlage sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gesichtspunkten nicht mehr tragfähig ist, steht außer Frage. Insofern ist ein Abriss der Anlage unbenommen von der Überplanung des Areals erforderlich. In den vergangenen Jahren wurde zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern des Ortsteils Schobüll und der Stadtverwaltung zuweilen aneinander vorbei kommuniziert und man hat einander nicht immer adäquat wahrgenommen. Politik, Verwaltung sowie Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils sind sich einig, dass das Areal eine touristische Entwicklung braucht. Damit dies am Ende von Erfolg ist, müssen Verwaltung und Politik die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner berücksichtigen. Diese müssen aus dem Ortsteil aber auch zeitgerecht, klar und realistisch kommuniziert werden, ständige Vorwürfe aus der Vergangenheit bringen uns kein Stück weiter.“

Zum Freibad in Schobüll

Im Juni 1967 wurde das Freibad in Schobüll eröffnet. Seinerzeit war die Gemeinde noch eigenständig. Jahrzehnte später, im März 2005, entschloss sich der damalige Gemeinderat, das Freibad aufgrund des baulichen Zustands – unter anderem 20 bis 30 Kubikmeter täglichem Wasserverlust – und des defizitären Betriebes zu schließen.

Um vielleicht doch noch einen Betrieb des Freibades in modernisierter Form voranzubringen, wurde damals die Kommunalberatung Dehn aus Kiel eingeschaltet, die im Rahmen einer Begehung und einer anschließenden gutachterlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis kam, dass ein Weiterbetrieb nur mit erheblichen Investitionen möglich wäre.

Diese seien allerdings mit erheblichen finanziellen Belastungen für die Gemeinde verbunden gewesen.

In einer Sitzung des Landschaft-, Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Schobüll im Juni 2005 informierte der damalige Leiter der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Kreis Nordfriesland die Runde zudem darüber, dass ein Neubau an gleicher Stelle nicht genehmigungsfähig wäre. Geschlossen wurde das Freibad nicht, der Betrieb lief weiter.

Die Eingemeindung

Im Januar 2007 wurde Schobüll von der Stadt Husum eingemeindet und damit ein Ortsteil der Storm-Stadt. Ein von der Gemeinde und Stadt lange verhandelter Gebietsänderungsvertrag hat seitdem Bestand. Unter anderem wurde in dem Schriftstück geregelt, dass eine Schobüller Vertretung gewählt wird, die bei allem, was den Ortsteil betrifft, von der Husumer Politik und Stadtverwaltung rechtzeitig informiert und angehört werden muss. Bis Ende Mai 2008 bestand diese aus den gewählten Gemeinderatsmitgliedern vor der Eingemeindung, danach dann aus Mitgliedern, die in einer einfachen Wahl während einer von Schobüllern eigens organsierten Einwohnerversammlung fortan die Vertretung bildeten. Des Weiteren ist im Vertrag auch die Zukunft des Freibades ein Thema.

Ursprünglich war angedacht, den Bad-Erhalt auf eine Dauer von zehn Jahren zu begrenzen. Davon wurde allerdings im Verlauf der langen Vertragsverhandlungen einvernehmlich Abstand genommen.

Zum einen sollte es der Stadt Husum nicht möglich sein, das Bad nach zehn Jahren ohne wirtschaftliche Notwendigkeit abzureißen, zum anderen sollte sie nicht verpflichtet werden, den Betrieb zwingend zehn Jahre aufrecht zu erhalten, falls eine faktische Unmöglichkeit eingetreten wäre. Ziel war, dass die Stadt Husum den Betrieb des Bades solange aufrechterhält, wie es technisch und wirtschaftlich noch vertretbar ist.

Diese Klausel im Vertrag beschäftigte in der jüngsten Vergangenheit sowohl das Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein sowie die Kommunalaufsichtsbehörde des Landes. Grund dafür war der von der Stadt Husum anvisierte Abriss des Freibades im Ortsteil Schobüll, dass sich seit 2007 auf dem stadteigenen Gelände befindet.

Einen offiziellen Beschluss des Stadtverordnetenkollegiums gab es zum Abriss zwar nicht dazu, aber dieser lässt sich aus dem Beschluss zur Neuentwicklung des gesamten Areals (Freibad und Campingplatz) auf der Grundlage eines Masterplanes im Januar 2020 ableiten. In dieser Planung soll das Freibad in seiner jetzigen Form aufgegeben und eine öffentlich zugängliche Schwimmgelegenheit zusammen mit einem modernen Campingplatz entstehen.

Jährliches Defizit und sinkende Besucherzahlen

Die Stadt Husum ist mit Blick auf das Freibad und den damit verbundenen Vertragsverpflichtungen 16 Jahre lang nachgekommen. Während dieser Zeit konnte das Bad nur mit einem jährlichen Defizit zwischen 100.000 und 200.000 Euro betrieben werden. Gleichzeitig hat die Stadt Husum und zuletzt die von ihr mit dem Betrieb beauftragten Stadtwerke Husum GmbH kontinuierlich in den baulichen Unterhalt der Infrastruktur investiert. Die Kosten für den baulichen Unterhalt inklusive Defizitausgleich belaufen sich – hochgerechnet auf die vergangenen 16 Jahre – auf mindestens 2.200.000 Euro.

Mit Blick auf die Besucherzahlen konnten die hohen Kosten nicht gedeckt werden. Beispielsweise erreichte das Freibad 2018 und 2019 einen eher hohen Stand zwischen 6.000 und 9.000 Besuchen und damit einen Kostendeckungsgrad von 22,1 Prozent beziehungsweise 17,7 Prozent. In den Folgejahren sanken die Besucherzahlen, 2022 lagen sie zuletzt bei 4.632. Dadurch wurde deutlich, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb nicht möglich ist und jährlich ein im Vergleich zu anderen Bädern überdurchschnittlich hohes Defizit entsteht.

Erheblicher Investitionsbedarf

Zum Zeitpunkt der Stilllegung nach der Saison 2022, wies das Bad einen erheblichen Investitionsbedarf aus. Die Stadtwerke Husum GmbH als Betreiber hatte unter Einbeziehung eines Sachverständigen für den Betrieb von Schwimmbädern eine grobe Bewertung des Sanierungsumfanges vorgenommen. Die Beseitigung der Mängel inklusive Baunebenkosten beliefen sich – grob geschätzt – auf 8.500.000 Euro. Darin waren jedoch noch keine Verbesserungen enthalten, um die Ausstattung des Bades gemäß den Koordinierungskreis-Richtlinien für Bäderbau herzustellen.

Aus den Zahlen wurde deutlich, dass das Freibad technisch abgängig ist, eine Sanierung wirtschaftlich nicht mehr vertretbar und der Abriss begründet war. Die Schobüller Vertretung sah das anders, fühlte sich während des gesamten Prozesses eines möglichen Freibad-Abrisses sowie der geplanten Neugestaltung des gesamten Areals von der Husumer Politik und Verwaltung nicht mitgenommen. Außerdem ging es der Runde um die Einhaltung des 2007 geschlossenen Vertrages.

Die Abrissarbeiten für das Freibad wurden im Oktober 2023 in Auftrag gegeben, begonnen und kurzfristig aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes gestoppt, erwirkt von der Schobüller Vertretung im Eilverfahren. Dieser Stopp führte zu einem finanziellen Schaden in Höhe von annähernd 20.000 Euro.

Gerichte und die Kommunalaufsicht beschäftigten sich mit dem Thema

Die Abriss-Arbeiten wurden inzwischen wieder aufgenommen, da das Thema anschließend auch das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein beschäftigte. Dieses befand, dass die Schobüller Vertretung nur ein Informations- sowie Anhörungsrecht und kein Recht auf Forderungen hätte. Für die Wahrung zur Einhaltung des Gebietsänderungsvertrages sei die Kommunalaufsichtsbehörde des Landes zuständig. Die Schobüller Vertretung bat die Kieler Behörde, den Fall zu prüfen, gerade mit Blick auf den Gemeindegebietsvertrag.

Daraus ergab sich zusammengefasst folgende Antwort eines zuständigen Mitarbeiters der Kommunalaufsicht: „ Nach eingehender Prüfung und Auswertung der Unterlagen komme ich zu dem Schluss, dass die Vorschrift des § 5 des Gebietsänderungsvertrages einem weiteren Abriss des Schobüller Schwimmbades jetzt nicht mehr im Wege steht.“

Daseins-Vorsorge

Das Freibad im Ortsteil Schobüll ist nicht Gegenstand der Daseinsvorsorge. Die Stadt Husum kommt dieser Verpflichtung mit dem Vorhalten eines Hallenbades nach, in dem Schul- und Vereinssport in erheblichem Umfang betrieben wird. Das derzeitig betriebene Hallenbad ist zwar ebenfalls abgängig, wird aber derzeit an anderer Stelle neu geplant. Dabei wird auch eine Möglichkeit vorgesehen, das neue Hallenbad durch ein Außenbecken zu ergänzen.

Foto: Mario De Mattia

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