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Husum: Neue Regelungen für Ferienwohnungen

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Redakteur

Sicherung der Wohnraumversorgung – Neue Regelungen für Ferienwohnungen

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Ferienunterkünfte in der Storm-Stadt sind heiß begehrt, jüngste Übernachtungszahlen aus der Tourismusstatistik zeigen seit Jahren einen deutlichen Anstieg. Neben Hotels wird gerne in Ferienwohnungen genächtigt und genau die hat die Stadt im Blick. Zum einen gibt es keine konkrete Anzahl dieser Wohnungen und zum anderen ist der bezahlbare Wohnraum knapp. Freie Quadratmeter werden oft für Feriengäste genutzt, anstatt sie dauerhaft zu vermieten.

Foto: Stadt Husum

„Husum ist bei Urlaubsgästen sehr beliebt und darüber freuen wir uns selbstverständlich. Allerdings steht die Stadt auch zum dauerhaften Wohnen hoch im Kurs. Neben Hotels sind Ferienwohnungen ein unverzichtbarer Bestandteil der Stadt und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Dennoch muss das Verhältnis zwischen dauerhaftem Wohnraum und vermietbaren Ferienobjekten stimmen“, macht Uwe Schmitz deutlich.

Wer bei der akuten Wohnungsnot in Husum auf der Strecke bleibt, sind Menschen, die ein festes, anmietbares Wohnobjekt suchen. Sie haben es mittlerweile richtig schwer, langfristig ein Dach über den Kopf zu finden. Die Stadt steuert nun gegen die Zweckentfremdung von Mietwohnungen und zwar mit der Erweiterung der bereits bestehenden Erhaltungssatzungen. „Damit haben wir ein Instrument, um die Umwandlung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen zu beeinflussen und gegen die nicht genehmigten Nutzungsänderungen zukünftig auch aktiv vorzugehen“, so Jörg Schlindwein, Leiter des städtischen Bauamtes.

Erst seit der Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung im Jahr 2017 sind Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet überhaupt zulässig und das auch nur ausnahmsweise. Trotz dieser Neuerung müssen Ferienwohnungen von der Bauaufsicht genehmigt werden, weswegen immer ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.

Nach der Genehmigung der Erhaltungssatzung durch das Stadtverordnetenkollegium am 21. November 2019 und des anschließenden Inkrafttretens der Satzung werden im Genehmigungsverfahren zusätzlich zu den baurechtlichen Rahmenbedingungen auch Regelungen zum Prozentanteil von Ferienwohnungen an der Gesamtzahl aller Wohnungen als Grundlage für eine Entscheidung der Genehmigungsfähigkeit angesetzt.

Die Ferienwohnungen werden zukünftig auf folgende Rahmenbedingungen geprüft:

• Bei Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen dürfen maximal 50 Prozent der Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt werden.

• Bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen darf maximal ein Drittel der Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt werden.

Um die bestehenden Ferienwohnungen zu erfassen, sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienwohnungen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung dazu aufgefordert, diese bei der Stadtverwaltung zu melden. Bereits bestehende, nicht genehmigungsfähige Ferienwohnungen werden seitens der Stadt geduldet. Allerdings gilt dieses nur für die aktuelle Eigentümerin bzw. den aktuellen Eigentümer. Bei Verkauf oder Erbschaft mit weiterer Nutzung von Ferienwohnungen ist ein Antrag auf Genehmigung bei der Stadt Pflicht. Die Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Ferienwohnungen grundsätzlich genehmigungsfähig sind, werden aufgefordert, einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung zu stellen.

Die Nutzung aller nicht innerhalb der Frist gemeldeten Ferienwohnungen kann von der Stadtverwaltung untersagt werden.

Bis zum 31. Dezember 2020 haben alle, die eine Ferienwohnung besitzen, Gelegenheit sich bei der Bauaufsicht zu melden und dort entsprechende Anträge zur Nutzungsänderung einzureichen. Ansprechpartner in der Bauaufsicht ist Herr Karsten Marggraf. Kontakt: karsten.marggraf@husum.de oder telefonisch unter 04841-666-630.

Ansprechpartnerin für allgemeine Fragen zur Erhaltungssatzung und dem Umgang mit Ferienwohnungen ist Frau Solveig Stempel. Kontakt: solveig.stempel@husum.de oder telefonisch unter 04841-666-643.

Download Karte Geltungsbereich

Erhaltungssatzung

 

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