
Der Stadtverwaltung wird aktuell nachgesagt, dass die Tourismusabgabe nicht transparent nach außen kommuniziert werde. Auslöser der aktuellen Diskussion ist Kritik, die von einzelnen Mitgliedern der DEHOGA geäußert wurde, die wiederum für Verunsicherung und eine spürbar schlechte Stimmung in einigen Betrieben der Kreisstadt sorgt.
„Ich weise den Vorwurf der mangelnden Transparenz ausdrücklich und in aller Deutlichkeit zurück“, so Bürgermeister Martin Kindl und weiter: „Wer sich ein eigenes Bild machen möchte, kann alle relevanten Informationen in wenigen Minuten online nachvollziehen.“ Bereits eine einfache Internetrecherche, wie etwa über die Suchanfrage „Tourismusabgabe Husum“, führe zu öffentlich zugänglichen Auskünften, die den Vorwurf klar widerlegen würden.
Der Bürgermeister wisse, dass die Tourismusabgabe für einzelne Betriebe eine Belastung darstelle. Allerdings: „In Husum fließt insgesamt ein Vielfaches dessen, was über die Abgabe eingenommen wird, in die Förderung des Tourismus zurück.“
Hintergrund zur Tourismusabgabe
Die Tourismusabgabe wird in der Storm-Stadt auf Grundlage von §10 des kommunalen Abgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein erhoben und ist zweckgebunden. Die Einnahmen dürfen deshalb ausschließlich nur für touristische Zwecke verwendet werden. Die Stadt erstellt jährlich dazu eine gesonderte Abrechnung, die vom Rechnungsprüfungsamt geprüft und bestätigt sowie anschließend öffentlich im Stadtverordnetenkollegium beraten und beschlossen wird. Der jüngste Beschluss zur Tourismusabgabe erfolgte am 20. November 2025. Sämtliche Sitzungsunterlagen zum Thema sind über die Homepage der Stadt Husum einsehbar. (www.husum.org, Verwaltung und Politik, Sitzungs-Informationssystem, Sitzungsdienst der Stadt Husum, Kalender, November 2025, Sitzung Stadtverordnetenkollegium 20.11.2025, Tagesordnungspunkt öffentlich 16).
Wie bei Abgaben üblich, werden Über- oder Unterdeckungen in den Folgejahren verrechnet. Als Grundlagen dafür dienen die jährlichen Abrechnungen und Vorauskalkulationen.
Erhoben wurden jährlich rund 725.000 Euro Tourismusabgabe. Für das laufende Jahr rechnet die Stadt Husum mit Ausgaben für touristische Zwecke von annähernd drei Millionen Euro. Zusätzlich werden etwa 160.000 Euro für das Stadtmarketing aufgewendet. Mit Blick auf die Sanierung der Dockkoogspitze sind beispielsweise in 2026 und 2027 etwa acht Millionen Euro vorgesehen, wobei davon über fünf Millionen Euro aus GWR-Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ von Bund und Land) gefördert werden.
Von diesen ganzen Aufgaben wird nur ein vergleichsweiser kleiner Teil über die Tourismusabgabe finanziert, der weit überwiegende Teil stammt aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Soll heißen: Mittel, die grundsätzlich auch für andere Aufgaben zur Verfügung stehen, werden stattdessen gezielt in die touristische Entwicklung gesteckt und damit in die Stärkung der Tourismusbetriebe investiert.
Viele Betriebe reichen keine Angaben ein
Tourismusbetriebe sind verpflichtet, zur Berechnung der Abgabe jährlich eine entsprechende Erklärung abzugeben. Dieser Verpflichtung kommt jedoch weniger als ein Drittel der Husumer Betriebe nach. In diesen Fällen muss die Verwaltung den Umsatz schätzen, was wiederum Rückfragen, Widersprüche oder auch gerichtliche Verfahren zur Folge haben.
Urteil zur Tourismusabgabe bestätigt Vorgehen der Stadtverwaltung
Erst vor wenigen Wochen hat das Verwaltungsgericht Schleswig die Rechtmäßigkeit der Tourismusabgabensatzung erneut bestätigt. In einem Verfahren eines Husumer Gastronomen gegen die Stadtverwaltung wurde die Klage überwiegend abgewiesen. Der Kläger hatte zuvor wiederholt öffentlich erklärt, er sei während der Corona-Jahre der einzige Betrieb gewesen, der Tourismusabgabe habe zahlen müssen.
Das Gericht bestätigte mit dem Urteil auch, dass die Verwaltung während der Corona-Jahre wie beschlossen entlastet hat. Für die Jahre 2019 und 2020 wurden keine Tourismusabgaben erhoben. Die spätere Wiederaufnahme und Anpassung des Verfahrens war nach Auffassung des Gerichts zulässig.
Im Verfahren ging es unter anderem darum, ob die Stadt Husum während der Pandemie ihre Zusagen zur Entlastung der lokalen Wirtschaft eingehalten hat. Seinerzeit reagierten Politik und Verwaltung kurzfristig mit einem kommunalen Rettungsschirm zur Stabilisierung der Liquidität für Betriebe. 2020 und 2021 wurden laut fraktionsübergreifendem Beschluss die Tourismusabgabe und Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie jeweils für die vorangegangenen Jahre ausgesetzt – trotz Mindereinnahmen von etwa 1.5 Millionen Euro für den städtischen Haushalt.




