(Werbung) – Mit der Verfassung eines schriftlichen Arbeitsvertrages ist es leider häufig noch nicht gewährleistet, dass Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können. In diesem Überblick können Sie sich über Ihre Ansprüche als Arbeitnehmer informieren, welche Ansprüche Ihnen zustehen, wie Sie diese durchsetzen können und worauf Sie achten müssen.
Beschäftigungsanspruch
Bis zu den 50er Jahren wurde davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber lediglich zur Vergütung des Arbeitnehmers verpflichtet sei. Demnach ist der Arbeitgeber der Geldschuldner und der Arbeitnehmer übernimmt den Part des Sachleistungsschuldners. Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet die Arbeit zu erbringen, die zuvor vertraglich vereinbart wurde. Jedoch stellte sich das Problem auf, dass die Beschäftigung des Arbeitnehmers damit in den Hintergrund gelangte, solange er das Gehalt erhielt. Nach arbeitsrechtlichen Rechtsprechungen ist der Arbeitgeber schließlich ebenfalls Sachleistungsschuldner. Der Arbeitnehmer hat somit einen Anspruch auf Beschäftigung. Zusammen mit dem Anspruch auf Lohn, ist der Beschäftigungsanspruch ein klagbarer Hauptleistungsanspruch. Der Anspruch auf Beschäftigung geht aus dem Persönlichkeitsrecht hervor, welches die Entfaltung und die Entwicklung des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz vorsieht. Demnach würde der Arbeitgeber nicht seinen Vertragspflichten nachkommen, wenn er den Arbeitnehmer zwar entlohnen würde, ihm jedoch keine Arbeit zuweist.
Provision, Urlaub, Weihnachtsgeld
Als Arbeitnehmer sind Ansprüche wie Urlaub, Gehaltsansprüche, und Sonderurlaub besonders beliebt. Außerdem gewinnen flexible Arbeitszeiten und Sonderzahlungen immer mehr an Bedeutung. Zu den Sonderzahlungen gehören beispielsweise Provisionen, Tantiemen, Boni, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Gewinnbeteiligungen. Zusätzlich können Sie Anspruch auf ein Dienstfahrzeug oder eine Arbeitnehmererfindung haben.
Welche Ansprüche in Ihrem Arbeitsverhältnis enthalten sind, muss in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt worden sein. Jedoch kommt es nicht selten vor, dass sich Regelungslücken ergeben. Dies betrifft beispielsweise Sonderzahlungen. Einzelne Regelungen können unklar und unwirksam sein.
Ausschlussfristen
Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Ihren Tarifvertrag darauf, ob in ihm Ausschlussfristen enthalten sind. Diese werden alternativ auch Verfallfristen genannt. Sind Ausschlussfristen in Ihrem Arbeitsverhältnis festgelegt und vereinbart worden, hat dies folgendes zu bedeuten. Damit Sie Gebrauch von Ihren Ansprüchen machen können, müssen Sie die Erfüllung dieser häufig innerhalb einer Frist schriftlich verlangen. Die Frist beträgt meistens zwischen drei bis sechs Monaten. Wird die Frist nicht eingehalten, können Ihre Ansprüche verfallen.
Klage
Geht Ihr Arbeitgeber nicht seinen Vertragspflichten nach, haben Sie das Recht ihn zu verklagen. Nehmen Sie sich dazu am besten einen Anwalt für Arbeitsrecht zur Hilfe. Dieser kann Sie beraten und vertreten und kann Ihnen sagen, wie groß das Risiko und Ihre Chancen sind.
Bild von SnapwireSnaps auf Pixabay