(CIS-intern) – Für die einen sind sie niedlich und werden als Haustiere gehalten, für andere sind sie ein Graus: Ratten. Beim städtischen Ordnungsamt mehren sich die Telefonanrufe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die vor allen Dingen eines möchten: Die Nagetiere so schnell wie möglich von ihrem Grundstück oder aus ihrem Haus loswerden.
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Durch die Ratten können Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden, laut Infektionsschutzgesetz gelten sie als Gesundheitsschädlinge. In der Regel treten sie dort auf, wo sich genügend Möglichkeiten zur Nahrungsaufnahme und Fortpflanzung sowie zum Unterschlupf finden. Menschen machen es ihnen in vielerlei Hinsicht leicht, einen geeigneten Lebensraum zu finden und sind sich dessen oft gar nicht bewusst.
Vorbeugende Maßnahmen sind:
Abfall nur in verschlossenen Behältern entsorgen
Verschmutzte Plätze, wo Mülltonnen oder überquellende Müllcontainer stehen, sauber halten
Müllsäcke erst kurz vor dem Abfuhrtermin der Müllentsorgung an die Straße stellen
Mülltonnen immer geschlossen halten
Nahrungsmittel nicht in die Natur werfen
Reste von Nahrungsmitteln nicht durch die Toilette entsorgen
Futterreste von Hunden und Katzen nicht offen stehen lassen
Gräben an Grundstücken sauber halten
Keinen Unterschlupf bieten, wie beispielsweise in Gerümpel-Ecken oder Lagerstätten für Brennholz
Komposthaufen im Auge behalten, öfter umschichten
Futterstellen für wildlebende Tiere, wie beispielsweise für Vögel, freischwebend anbringen, bedarfsgerecht füttern, Futterreste vom Boden entfernen. Bei Rattenbefall ist die Fütterung für wildlebende Tiere vorübergehend einzustellen.
Öffnungen an Gebäuden sichern, Schäden reparieren
Lüftungsschächte, Kanäle und Kellerfenster vergittern
Rückschlagklappen/Rattensperren in Abflusssysteme einbauen
Ratten entdeckt? Was ist zu tun?
Zuständiges Ordnungsamt informieren
Mieterinnen und Mieter informieren die Grundstückseigentümer
Gespräch mit Nachbarschaft suchen, um gemeinsam gegen die Ratten vorzugehen
Unternehmen aus dem Bereich Schädlingsbekämpfung beauftragen. Die Kosten dafür übernimmt die Grundstückseigentümerin beziehungsweise der
Grundstückseigentümer.
Unternehmen zur Schädlingsbekämpfung im Kreisgebiet Nordfriesland finden Sie unter: Berufsverband Dt. Schädlingsbekämpfer (www.dsvonline.de) und Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfer (www.vfoes.de).