(CIS-intern) – Husum. Die Stadt Husum teilt mit, dass es nach den neuen, verschärften Regeln des Landes Schleswig-Holstein zur Coronabekämpfung erforderlich ist, auf den von der Stadt veranstalteten Wochenmärkten an Donnerstagen und Samstagen OP-Masken oder Masken der Standards N95, KN 95 oder FFP2 zu tragen. Insofern gelten die gleichen Regeln wie für den Einzelhandel, der derzeit geöffnet sein darf. Diese Verpflichtung trifft alle Menschen, die sich auf dem Marktgelände aufhalten, also sowohl Kundinnen und Kunden als auch Standbetreiberinnen und Standbetreiber.
Polizeirevier und Ordnungsamt der Stadt werden die Einhaltung der neuen Regeln wie bisher zeitweise kontrollieren.
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