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Workshop: Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Husum

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Redakteur
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(CIS-intern) – Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bringt neue Arbeitszeitmodelle mit sich. Vorhandene Infrastrukturen müssen parallel dazu wachsen, wie beispielsweise im Bereich der Kinderbetreuung. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es laut Bundesregierung für jedes Grundschulkind nach und nach einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung geben.

Um dem zukünftigen Anspruch gerecht zu werden und das gegenwärtige Angebot der Offenen Ganztagsschulen (OGTS) weiter auszubauen, bereitet sich die Stadt Husum als Trägerin von drei Grundschulen an vier Standorten bereits jetzt vor. Bürgermeister Uwe Schmitz hatte jüngst Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Stadtverwaltung, Schulen, Elternschaft sowie von den derzeitigen Trägern der örtlichen OGTS, der Volkshochschule, dem Kinderschutzbund und dem Schulverein Rödemis, zu einem ersten Treffen in Form eines Workshops in den Ratssaal eingeladen.

Per Videoschalte dabei: Karsten Miethke von der Serviceagentur „Ganztägig lernen“, deutsche Kinder- und Jugendstiftung, der den Rechtsanspruch erläuterte sowie Prof. Dr. Markus Sauerwein vom Leibnitz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, der den Vortrag „Ganztagsschule im Blick“ hielt.

Um ein Konzept für das Vorhaben entwickeln zu können, wurden in einzelnen Gruppen folgende Themenfelder herausgearbeitet: Personal, Räume, Finanzierung, Partizipation, Vernetzung und sinnvolle Angebote/Bedarfe. Während des Treffens bildete sich abschließend eine Lenkungsgruppe. Sie wird den Prozess zum Ausbau der OGTS an den Grundschulen begleiten, die Entwicklung des Konzepts steuern und die

Belange aller Interessengruppen berücksichtigen. Mitte 2023 soll das Konzept als

Entscheidungsvorlage dem Stadtverordnetenkollegium dienlich sein.

Die Moderation der mehrstündigen Veranstaltung übernahm Sabine Duda von der Serviceagentur „Ganztägig lernen“.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Die Bundesregierung steht hinter dem Modell und fördert den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen finanziell. Der Politik geht es dabei auch um die bessere individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie bessere Teilhabechancen benachteiligter Kinder.

Ab 1. August 2026 gilt die Ganztagsbetreuung zunächst für die erste Klassenstufe, in den

Folgejahren um je eine Klassenstufe weiter. Bis 2029 hat somit jedes Kind in der Grundschule einen Anspruch darauf.

BU: Die Teilnehmenden am mehrstündigen Workshop im Ratssaal.

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