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Husum sucht über 100 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl

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Redakteur
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(CIS-intern) – Über einhundert Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in Husum für eine Wahl benötigt. Sie sorgen vor Ort in einem Wahllokal oder bei der Ermittlung des Briefwahlergebnisses im Rathaus dafür, dass am Wahltag alles reibungslos läuft.

Aller Voraussicht nach wird es in nächster Zeit zur Neuwahl des Bundestages kommen und dafür werden dringend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, Wünsche zum Einsatzort werden berücksichtigt, soweit es möglich ist.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können alle Interessierten werden, die wahlberechtigt sind. Das heißt: Mindestens 18 Jahre alt und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Am Wahltag sind die Helferinnen und Helfer zwar ehrenamtlich für die Stadt Husum tätig, erhalten aber eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, das sogenannte „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 40 bis 70 Euro. Dieses ist gestaffelt nach Vorkenntnissen, Einsatzort und Einsatzart.

In einem Wahllokal beaufsichtigen sie als Mitglieder des Wahlvorstandes das Wahlgeschehen und sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf. Sie geben unter anderem Stimmzettel aus, überprüfen die Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses und überwachen die Einhaltung der Wahlgrundsätze.

Nachdem die Wahllokale um 18 Uhr geschlossen haben, werden die Ergebnisse gemeinsam ermittelt. Im Briefwahllokal des Rathauses wird am Wahltag vor der Auszählung geprüft, ob die eingegangenen Wahlbriefe die formellen Voraussetzungen erfüllen. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen. Um die gesamte Wahlzeit abzudecken, wird ein Schichtdienst eingeteilt.

Wer bei der kommenden Neuwahl oder aber auch bei anderen Wahlen helfen möchte, meldet sich bitte beim städtischen Wahlleiter, Herrn Unger.
Kontakt: ordnungsamt@husum.de oder telefonisch unter 04841-666-3401.

Die Wahlgrundsätze des Deutschen Bundestages sind: „Allgemein“ (jede Bürgerin und jeder Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf grundsätzlich wählen), „Unmittelbar“ (die Kandidatinnen und Kandidaten werden ohne Zwischenschaltung von Wahlmännern gewählt), „Frei“ (auf die Wählerinnen und Wähler darf kein Druck ausgeübt werden), „Gleich“ (jeder Stimme kommt gleiches Gewicht zu) sowie „Geheim“ (niemand darf wissen, wer wie gewählt hat – es sei denn, die Wählenden geben es selbst bekannt).

Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay

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