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Beratung in Husum – KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung

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Redakteur

Für energetische Sanierungen stehen in Deutschland umfangreiche öffentliche Förderprogramme zur Verfügung

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Für energetische Sanierungen stehen in Deutschland umfangreiche öffentliche Förderprogramme zur Verfügung. Allerdings kostet eine Komplettsanierung viel Geld, das nicht alle Eigentümer investieren können oder wollen. Doch auch wer zunächst nur einzelne Bereiche seines Zuhauses energetisch auf Vordermann bringen möchte, kann profitieren: über die Einzelmaßnahmenförderung der KfW. 

Foto: pixabay.com / sanremo-domains

Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentums-wohnungen, die keine Komplettsanierung planen, sondern zunächst einzelne Maßnahmen umsetzen möchten, sind die KfW-Förderprogramme 152 und 430 interessant. Peter Sönnichsen, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, erläutert: „Diese Programme fördern bestimmte Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete entweder mit zinsgünstigen Krediten oder mit Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Energieeffizienz des Wohnraums über gesetzliche Anforderungen hinaus verbessert wird.“ 

Förderfähige Einzelmaßnahmen im Sinne der Programme sind die Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, der Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung und Optimierung einer Heizungsanlage. Hinzu kommen zwei Maßnahmenpakete: das Heizungspaket, das den Austausch der Heizungsanlage sowie die Optimierung des Wärmeverteilsystems umfasst, und das Lüftungspaket, das den Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage mit mindestens einer Maßnahme für eine effizientere Gebäudehülle kombiniert, also zum Beispiel neuen Fenstern oder einer besseren Dämmung. 



„Mit den Krediten kann nicht nur die volle Höhe der Kosten finanziert werden, sondern es muss nur die um einen 7,5-prozentigen Tilgungszuschuss reduzierte Kreditsumme zurückgezahlt werden. Wer lieber den Zuschuss wählt, erhält bei den Einzelmaßnahmen 10 Prozent der Kosten, bei den Maßnahmenpaketen sogar 15 Prozent“, erläutert Peter Sönnichsen. Anerkannt werden bis zu 50.000 Euro je Wohnung. Unter Umständen bietet sich überdies eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen an. 

Beratungsbedarf? In Husum findet die Energieberatung der Verbraucherzentrale montags in Rathaus Husum, EG (Raum hinter der Information), Zingel 10, statt. Jetzt unter 04841-666-0 oder 0431-59099-40 Plätze sichern! Beratungsgespräch ab 5,00 Euro, für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

In Schleswig-Holstein findet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in über 20 Städten statt:

Westerland . Niebüll . Flensburg . Husum . Heide . Rendsburg . Neumünster . Schleswig . Kiel  .  Eutin . Lübeck . Bad Segeberg . Bad Oldesloe . Kaltenkirchen . Norderstedt . Mölln . Geesthacht . Elmshorn . Schenefeld . Uetersen . Pinneberg

 

Sie möchten wissen, wo und mit welchen Mitteln Sie in Ihrem Haus oder ihrer Wohnung Energie einsparen können? Dann nutzen Sie unsere Energie-Checks vor Ort ab 10 Euro! Mehr Informationen gibt es auf www.vzsh.de/link1105088A.html.

 

Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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