Ab 11. März 2020 gab es in Deutschland ein für die kommenden Jahre bestimmendes Thema: Die Corona-Pandemie. Auf vielen Gebieten nahmen die Menschen diesbezüglich drastische Einschnitte in ihrem Leben hin. Unter anderem auch Wirtschaftsunternehmen, da viele von ihnen auf Sparflamme agieren, wenn nicht sogar ganz schließen mussten.
Für die Husumer Politik war seinerzeit klar, die heimische Wirtschaft zu stärken. Der spontan aufgespannte kommunale Rettungsschirm sorgte dafür, dass die Tourismusabgabe sowie die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie für 2019 im Jahr 2020 nicht erhoben wurden. Das Haushaltsdefizit und der entsprechend anvisierte Haushaltsausgleich rückte kurzerhand in den Hintergrund aller politischen Fraktionen. Für den städtischen Haushalt fehlten 2020 deshalb etwa 780.000 Euro.
2021 entschied sich das Stadtverordnetenkollegium erneut dazu, die Tourismusabgabe sowie die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie nicht zu erheben, da die finanzielle Situation vieler Unternehmen immer noch kritisch war. Demzufolge gingen keine Bescheide seitens der Verwaltung im Jahr 2021 für 2020 an die Unternehmen raus. Dadurch fehlten im städtischen Haushalt weitere 800.000 Euro.
Die Abgaben und Gebühren wurden bisher anhand der Umsatzzahlen des Vorjahres festgesetzt. Aus rechtlichen Gründen wurde diese Systematik mit der Wiederaufnahme der Einziehung der Tourismusabgabe geändert. Diese Umstellung war möglich, weil in 2020 und 2021 keine Tourismusabgabe erhoben worden war.
Für einige Unternehmen war die Vorgehensweise unverständlich, wie ein paar daraus resultierende Anfragen und Widersprüche im Kämmereiamt zeigten. In Gesprächen konnte vieles geklärt werden, denn die finanzielle Entlastung hat sich ausschließlich auf die Jahre 2019 und 2020 aufgrund der Corona-Pandemie bezogen, betont die städtische Steuerabteilung dazu. Demzufolge hat es für Einkünfte aus diesen beiden Jahren keine Erhebung für Husumer Unternehmen gegeben – so wie es laut Satzung seinerzeit beschlossen wurde.