Die Stadt Husum hat die Entgelt- und Benutzungsordnung für die Nutzung der Räumlichkeiten im Rathaus überarbeitet. Die neuen Regelungen, kürzlich durch das Stadtverordnetenkollegium beschlossen, sind am 1. April 2025 in Kraft getreten und lösten die bisherige Entgeltordnung vom 1. Dezember 2009 ab. Die Regelungen wurden insgesamt präzisiert, bestehende Lücken geschlossen und inhaltlich überarbeitet. Die Entgelte wurden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben angemessen angepasst.
Grundsätzlich bleiben die Räumlichkeiten des Rathauses der städtischen Verwaltung und den kommunalen Gremien vorbehalten. Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz in Husum können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung des Ratssaals, der Sitzungsräume (025 und 103), des Foyers sowie der Freiflächen beantragen. Private Feierlichkeiten, wirtschaftliche und parteipolitische Veranstaltungen sind weiterhin nicht gestattet.
Die Beantragung einer Nutzung muss mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich beim Büro des Bürgermeisters erfolgen. Für die Nutzung der Räume gelten festgelegte Entgelte, die je nach Dauer und Art der genutzten Räumlichkeiten variieren. Die Einnahmen dienen der Deckung der Betriebskosten, inklusive Reinigung und technischer Betreuung. In begründeten Einzelfällen kann die Stadt auf eine Entgeltzahlung verzichten.
Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, sorgsam mit den Räumlichkeiten umzugehen und die geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Zudem ist eine Veranstaltungs- und Haftpflichtversicherung erforderlich. Bei Verstoß gegen die Nutzungsordnung kann die Stadt Husum weitere Überlassungen untersagen.
Die Stadt Husum freut sich, mit dieser Neuregelung Vereinen und Organisationen weiterhin eine Nutzungsmöglichkeit im Rathaus anzubieten, während gleichzeitig ein geordneter und transparenter Ablauf gewährleistet wird.