(CIS-intern) – Die Stadtverwaltung bietet Gewerbetreibenden in Husum sowie – im Zuge der Verwaltungsgemeinschaft – auf der Insel Pellworm und den Halligen Hooge, Langeness, Oland und Gröde zur Entlastung unbürokratische Sofortmaßnahmen in den Bereichen Gewerbesteuer, Tourismusabgabe, Sondernutzungsgebühren und Vergnügungssteuer an.
Foto: Mario De Mattia
Wer aktuell unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie leidet, sich deshalb in finanzieller Not befindet und diese Situation derzeit nicht aus eigener Kraft stemmen kann, schickt bitte unter Angabe des Kassen- oder Aktenzeichens einen formlosen Antrag an steuern@husum.de. Eine kurze Begründung für den „Antrag auf Erste Hilfe“ reicht aus.
Die Ansprüche auf die genannten Steuern, Abgaben und Gebühren werden seitens des städtischen Steueramtes auf begründeten Antrag zunächst ausgesetzt, bleiben allerdings bestehen. Nach der Corona-Krise wird im Einzelfall entschieden, wie mit den Forderungen umzugehen ist.
Die Stadtverwaltung bittet darum, die Anträge nur an die angegebene Mailadresse zu schicken, da diese dort zentral bearbeitet werden. Außerdem sollten nur Anträge gestellt werden, wenn bereits Abgaben festgesetzt worden sind. Etwaige Widersprüche sind weiterhin formell mit Unterschrift einzureichen.