(CIS-intern) – Alljährlich findet im gesamten Bundesgebiet eine Mikrozensus-Befragung statt, in der Daten über die Bevölkerungsstruktur sowie die wirtschaftliche und soziale Lage ermittelt werden. Rechtsgrundlage dafür ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016. Demnach ist eine Auskunftspflicht festgelegt. Die angegeben Daten werden geheim gehalten und dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Mit der Erhebung in Husum wurden Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, die sich im Sinne des Datenschutzes zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet haben.
Sie werden das ganze Jahr über in Husum unterwegs sein, um auserwählte Haushalte zu befragen. Für die Auswahl sorgte ein mathematisch-statistisches Zufallsverfahren. Alle von Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Methode und rechtliche Grundlage der Erhebung informiert.
Die ausgewertete Statistik nutzen Verantwortliche aus Parlamenten und Verwaltungen sowie Wissenschaft und breiter Öffentlichkeit.
Weitere Informationen über die Mikrozensus-Befragung sind unter www.statistik-nord.de erhältlich