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Anmeldung der Schulanfängerinnen und Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021

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Redakteur
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Die Anmeldung der einzuschulenden Kinder aus dem Bereich der Stadt Husum wird in der Zeit vom Montag, 11. Nov. bis Dienstag, 12. Nov. 2019 an der Klaus-Groth-Schule, der Bürgerschule und der Iven-Agßen-Schule entgegengenommen. Eltern, die von den Husumer Schulen keine schriftliche Einladung erhalten, melden sich bitte wegen der genauen Terminabsprache telefonisch bei der zuständigen Schule.

Bürgerschule Tel.-Nr. 82312
Klaus-Groth-Schule Tel.-Nr. 74602 mit Außenstelle Schobüll
Iven-Agßen-Schule Tel.-Nr. 81915
Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014 geboren sind. Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn ihre körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung erwarten lässt, dass sie erfolgreich in der Eingangsphase mitarbeiten können. Soweit Aufnahmekapazitäten vorhanden sind gilt die freie Schulwahl. Nähere Informationen sind bei der zuständigen Schule einzuholen.

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