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Überprüfung der 3G-Regel im HusumBus – wie geht das?

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Redakteur
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(CIS-intern) – Gegenwärtig gilt auch in den Husumer Stadtbussen die 3G-Regel. Die Mitfahrt in einem unserer Busse kann demnach nur Menschen gestattet werden, die bezüglich Corona / Covid-19 geimpft, getestet oder genesen sind. Autokraft und die Stadt Husum bitten daher alle Fahrgäste, ab sofort einen Nachweis einer Impfung, Genesung oder aktuellen Testung im HusumBus mitzuführen, um bei einer Überprüfung die Einhaltung der Regeln belegen zu können.

Foto: Simone Mommsen / Stadt Husum

Diese Entscheidung ist aufgrund der derzeitig erhöhten Infektionsgefahr und den damit verbundenen Sorgen letzte Woche vom Bundestag und Bundesrat für alle Bus- und Bahnverkehre gefällt worden. Aktuell besteht bei vielen Menschen die Angst sich zu infizieren – insbesondere bei den besonders gefährdeten Gruppen (ältere Personen und jene mit Vorerkrankungen). Wir möchten unseren Fahrgästen das größtmögliche Maß an gesundheitlicher Sicherheit und Unbeschwertheit beim Nutzen der Stadtbusse bieten und dafür sind auch die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen der Einhaltung der 3G-Regeln erforderlich. Ab sofort werden daher Bedienstete eines von Autokraft und der Stadt Husum beauftragten Dienstleisters stichprobenartig die Fahrgäste des HusumBus bitten, die Einhaltung der 3G-Regeln zu belegen.

Wir bitten alle um Verständnis und Unterstützung – insbesondere unsere Fahrgäste, die über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen und mit der Vorlage eines gültigen negativen Tests dazu beitragen, das Infektionsrisiko und die damit verbundenen Probleme zu minimieren.

Die Regelung gilt voraussichtlich bis zum 19. März 2022.

Es gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske. Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat ist die Maskenpflicht seit dieser Woche auch auf die Haltestellen ausgeweitet worden.

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