Die Bescheide für die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Müllgebühren, Straßenreinigung, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer werden in Kürze von der Stadtverwaltung versendet. Diese Bescheide sind wichtig, um die fälligen Beträge und die entsprechenden Zahlungsfristen mitzuteilen.
Die Grundsteuer A und B betreffen die Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie von bebauten und unbebauten Grundstücken. Für die Stadt Husum erfolgt die Grundsteuerberechnung auf Grundlage des Einheitswertes der Grundstücke sowie des jeweiligen Hebesatzes, der von der Stadt festgelegt wurde. Da sich alle Grundsteuerbeträge geändert haben, wird darauf hingewiesen, dass bestehende Daueraufträge entsprechend zu ändern sind.
Die Müllgebühren sind für die Abfallentsorgung zuständig, während die Straßenreinigungskosten die Sauberkeit und Pflege der öffentlichen Straßen gewährleisten. Die Gewerbesteuer sind für Unternehmen von Bedeutung, die Hundesteuer wird für die Haltung von Hunden erhoben und die Zweitwohnungssteuer betrifft Personen, die eine zusätzliche Wohnung besitzen.
Es wird darum gebeten, die Bescheide sorgfältig zu prüfen und die angegebenen Zahlungsfristen zu beachten. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen die Mitarbeiter der Kämmerei gerne zur Verfügung. Kontakt: steuern@husum.de
Während der jüngsten Sitzung des Stadtverordnetenkollegiums ging es auch um die Neufassung der Satzung der Stadt Husum über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer, die letztendlich beschlossen wurde. Nähere Informationen zum Thema gibt es im Internet: www.husum.org/grundsteuer