Weit über 400 Bäume unterschiedlichster Art wachsen im denkmalgeschützten Husumer Schlosspark. Einer davon ist besonders in den Fokus gerückt: Eine über 350 Jahre alte Rot-Buche mit der Nummer 151. Für sie wird demnächst eine Fachfirma für Baumpflege anrücken, denn sie muss ordentlich gestutzt werden. Ist das geschehen, wird der Habitus wiederhergestellt, also die arttypische Gestalt des 28 Meter hohen Baumes wieder in Form gebracht.
Der Kommunale Service Betrieb Husum (KSH) kümmert sich um alle Arbeiten, die im Schlosspark anstehen. Dazu gehört eben auch, ein Augenmerk auf den Baumbestand zu haben. „Wir sind für die Verkehrssicherheit im Schlosspark zuständig und die ist bei der alten Buche leider nicht mehr gegeben“, erklärt Martin Boecker, KSH-Teamleiter. Fünf Meter und zwanzig Zentimeter misst ihr Umfang, die Kronenbreite 32 Meter. Wer weit genug von der Rot-Buche weg steht, kann deutlich sehen, dass große Teile der Krone abgestorben sind.
Ein Gutachter hat bestätigt, was Martin Boecker schon ahnte: Durch einen Pilzbefall im Kronenbereich und umfangreiche Rindenschäden am Stamm steht es nicht wirklich gut um den Baum. „Er weist Leckstellen am Stamm auf, einen sogenannten Exsudataustritt, der Pilz in der Krone ist der holzzersetzende Austernseitling. Außerdem ist eine Rindennekrose sichtbar, was wiederum absterbende und abgestorbene Rindenteile mit sich zieht und einen Pilzbefall im Wurzelbereich ist ebenfalls vorhanden“, bedauert der Team-Chef vom KSH.
Im Gutachten heißt es unter anderem: „Unabhängig von der eigentlichen Ursache lässt der in weiten Teilen des östlichen Stämmlings sowie des Stammes sichtbare Exsudataustritt annehmen, dass sich die Rindennekrosen und damit auch das Absterben von weiteren Kronenteilen in naher Zukunft ausbreiten werden. Die Buche wird letztlich nur noch über eine sehr eingeschränkte Reststandzeit verfügen, wobei eine exakte zeitliche Prognose nicht belastbar zu treffen ist.
Da das durch das Absterben von größeren Teilen der Krone bis in den Starkastbereich vorhandenen Totholz bei Ausbruch in der Umgebung des Baumes insbesondere zu Personenschäden führen kann, besteht hinsichtlich der Verkehrssicherheit der Buche unverzüglicher Handlungsbedarf.“