Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Bemessung der Grundsteuer neu geregelt. Am 15. Februar werden die neuen Beiträge nun erstmalig fällig.
Bei der Bank erteilte Daueraufträge sollten dementsprechend geändert werden, um eventuell anfallende Mahngebühren zu vermeiden. Wer hingegen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts unternehmen, da diese automatisch angepasst werden.
Die Grundsteuer ist nach wie vor vollständig und pünktlich zu bezahlen. Das gilt auch, sofern Widerspruch gegen den neuen Steuerbescheid eingelegt wurde. Sollte diesem stattgegeben werden, wird der Steuerbetrag automatisch erstattet.