Das Stadtverordnetenkollegium hat heute eine neue Sondernutzungssatzung sowie eine neue Gebührensatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen beschlossen.
Die Neufassung der Gebührensatzung ist erforderlich, weil die bisherige Regelung aus dem Jahr 2006 nach 20 Jahren ihre gesetzliche Gültigkeit verliert. Die Sondernutzungssatzung regelt, wann öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den normalen Gebrauch hinaus genutzt werden dürfen, etwa für Außengastronomie, Werbeanlagen, Verkaufsstände oder Veranstaltungen. Die Regelungen wurden übersichtlicher gegliedert und rechtlich präzisiert, inhaltlich bleibt vieles unverändert.
Die Gebühren werden künftig in drei Zonen im Stadtgebiet erhoben. Damit sollen unterschiedliche Standortvorteile fair berücksichtigt werden. Da die Gebühren zuletzt 2006 angepasst wurden, werden einzelne Tarifstellen erhöht. Durch die Trennung von Sondernutzungs- und Gebührensatzung können beide Regelwerke künftig einfacher und schneller angepasst werden.




