
(KI Foto)
(CIS-intern) – Selbst der kleinste Vorgarten kann ein wahres Paradies vor der eigenen Haustür sein und Bienen, Schmetterlingen und Co. Lebensraum und Nahrung bieten. Die Fluginsekten sind wichtige Pflanzenbestäuber, Nahrungsgrundlage vieler Kleintierarten und somit lebensnotwendig für unser Ökosystem.
Jeder artenreiche und insektenfreundliche Vorgarten ist ein wertvoller ökologischer Beitrag für Husum und die bunte Vielfalt zudem eine Bereicherung für das Stadtbild. Grund genug für die Stadtverwaltung, zum wiederholten Mal zu einem Vorgartenwettbewerb aufzurufen und Gärten auszuzeichnen, die mit der nötigen Portion an Pflege einen solchen Beitrag in Husum leisten. „Bei den vergangenen Wettbewerben konnte man sehen, wie kreativ und insektenfreundlich viele Husumerinnen und Husumer ihre Vorgärten gestalten, und ich freue mich auch in diesem Jahr auf zahlreiche Einsendungen“, so die städtische Klimaschutzmanagerin Lara Magnus.
Als Bewertungsgrundlage gelten folgende Kriterien:
- Vielfältigkeit und Artenreichtum
- Nahrungsangebot für Insekten
- Begrünungsanteil/Versickerungsfähige offene Oberflächen
- Kreativität
- Vereinbarkeit von Naturnähe und Bedarf
- heimische und an den Standort angepasste Pflanzen und Gehölze
Teilnehmen können alle Personen mit einem Vorgarten im Stadtgebiet, egal ob es die eigenen oder gemieteten Blühquadratmeter sind.
Mitmachen ist ganz einfach: Teilnehmende schicken drei Fotos aus verschiedenen Perspektiven Ihres Vorgartens sowie Ihre Adresse per E-Mail an vorgartenwettbewerb@husum.de oder auf dem Postweg an die Stadt Husum, Der Bürgermeister, Zingel 10, 25813 Husum. Bitte geben Sie hierbei an, ob Sie mit einer Veröffentlichung Ihres Namens und Ihrer Fotos im Falle des Gewinns einverstanden sind.
Einsendeschluss ist Dienstag, 16. Juni 2026
Eine Jury wird sich nach Sichtung der Fotos auf den Weg machen und eine Auswahl der drei schönsten und naturnahen Vorgärten treffen. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden mit folgenden Preisen ausgezeichnet:
- Preis: Eine HusumCard über 75 Euro
- Preis: Eine HusumCard über 50 Euro
- Preis: Eine HusumCard über 25 Euro
Die HusumCard ist eine Gutscheinkarte und kann in zahlreichen Husumer Geschäften bargeldlos für Einkäufe genutzt werden.
Datenschutzerklärung zum „Fotowettbewerb Vorgärten“
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG), dem Onlinezugangsgesetz (OZG) und den im Einzelfall einschlägigen Spezialgesetzen. Mit den nachfolgenden Informationen erhalten Sie einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht.
Verantwortliche Stelle:
Stadt Husum, Der Bürgermeister
Zingel 10, 25813 Husum
Telefon: 04841-666-0
E-Mail: info@husum.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Zweck der Datenerhebung: Die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden zur Organisation und Durchführung des Fotowettbewerbs erfasst auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Zum Zweck der fachlichen Beurteilung der Fotos werden die Bilddateien mit Motiv, Name, Vorname und Ortsangabe an die Mitglieder der Jury weitergeleitet.
Sofern Sie uns darüber hinaus freiwillig weitere Angaben mitgeteilt haben, verarbeiten wir diese auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung der freiwilligen Angaben jederzeit widerrufen. Wenden Sie sich hierfür bitte an sabine.anders@husum.de
Im Rahmen der städtischen Öffentlichkeitsarbeit veröffentlichen wir die prämierten Fotos mit Vor- und Nachnamen der Preisträgerinnen und Preisträger auf der städtischen Homepage www.husum.org sowie in Printmedien und auf Social-Media-Seiten der Stadt, sofern Sie hierzu eingewilligt haben.
Zum Zweck der Versendung und Zustellung von Preisgeldern können gegebenenfalls nachträglich weitere Daten, beispielsweise Ihre Kontoverbindung, erhoben und verarbeitet werden. Minderjährige Personen können nur teilnehmen, sofern die Genehmigung zur Einwilligung/Bestätigung der Teilnahmebedingungen von den Personensorgeberechtigten abgegeben wird. In diesem Fall ist die Urheberschaft deutlich zu kennzeichnen.
Datenempfänger
Empfänger Ihrer Daten sind intern nur für die jeweilige Verarbeitung zuständigen Stellen und Personen sowie externe Dienstleister, die uns weisungsgebunden beispielsweise im Rahmen der Bereitstellung der informationstechnischen Systeme sowie der Abwicklung des Gewinnspiels und der damit zusammenhängenden Prozesse unterstützen. Unsere Dienstleister sind vertraglich und gesetzlich verpflichtet, das Datenschutzrecht einzuhalten.
Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte, sofern dies für die Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist und hierfür eine datenschutzrechtliche Legitimation besteht.
Eine Datenverarbeitung kann auch außerhalb der EU bzw. des EWR stattfinden. In einem solchen Fall wurde ein angemessenes Datenschutzniveau durch Vorliegen entsprechender Zertifizierungen oder Abschluss entsprechender Verträge sichergestellt.
Dauer der Speicherung /Löschfristen
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald der Zweck für die Verarbeitung entfallen ist oder Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben und der Löschung keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die personenbezogenen Daten und Fotos der Teilnehmenden werden nach der Preisverleihung, spätestens zum 31. Dezember 2026 gelöscht. Im Falle Ihres Gewinns werden wir Ihre Daten im erforderlichen Umfang jedenfalls für die Dauer der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren speichern, um im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen diese prüfen zu können. Zudem bestehen für gewisse Daten handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten, die eine eingeschränkte Vorhaltung bis zu zehn Jahren erforderlich machen.
Als öffentliche Stelle sind wir, wie alle Behörden, verpflichtet, möglicherweise Sachakten (ggf. auch mit Ihren personenbezogenen Daten) an das Landesarchiv bzw. das für uns zuständige Archiv weiterzugeben. Diese Daten werden dem Archiv nach Ende der Aufbewahrungsfrist angeboten (§ 6 LArchG (Landesarchivgesetz)).
Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf
- Auskunft über die von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO,
- Berichtigung Ihrer unrichtigen personenbezogenen Daten nach Art. 16 DSGVO,
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO,
- Einschränkung der Datenverarbeitung nach Art. 18 DSGVO,
- Widerspruch nach Art. 21 DSGVO unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen,
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO,
- Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO, sofern die Verarbeitung von Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung erfolgt.
Beim Auskunftsrecht und beim Löschrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 8 und 9 LDSG. Darüber hinaus besitzen Sie ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (http://www.datenschutzzentrum.de/).
Datenschutzbeauftragte der Stadt Husum
Bei der Erfüllung unserer datenschutzrechtlichen Pflichten werden wir von unserer Datenschutzbeauftragten unterstützt, deren Kontaktdaten wie folgt lauten:
Jennifer Jähn-Nguyen
datenschutz nord GmbH
Sechslingspforte 2
22087 Hamburg
office@datenschutz-nord.de
Förderung
Die Stelle Klimaschutzmanagement ist gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.



