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Freiwillige Steuererklärung für 2010 – noch vor dem Jahresende 2014 einreichen!

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Redakteur

Freiwillige Steuererklärung für 2010 – noch vor dem Jahresende 2014 einreichen!

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Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuer­beratungs­ver­bund e.V. in Wittbek (nahe Husum), Herr Dipl.-Kfm. David M. Krüger, weist aus aktuellem An­­lass darauf hin, dass nicht alle Steuer­­pflichtigen verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben.

Foto: Tim Reckmann  / pixelio.de

Hierzu gehören Arbeit­nehmer mit der Lohnsteuerklasse I und Ehepaare bzw. Lebenspartner mit der Lohnsteuer­klas­sen­­kom­bi­na­ti­on IV / IV. Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt sich aber in vielen Fällen und ist für das Jahr 2010 noch bis zum Jahresende 2014 möglich.

Alle hiervon betrof­fenen Arbeitnehmer, die z.B. hohe Fahrtkosten zum Arbeitgeber oder für ihre Auswärtstätigkeit, Sonderausgaben oder hohe Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Hand­werker­lei­stun­gen hatten, sollten daher schnellstmöglich Ihre Steuererklärung/en (insbesondere für 2010) bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund.de.

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