Das Stadtverordnetenkollegium der Stadt Husum hat in seiner jüngsten Sitzung der Festlegung einer Kapazitätsbeschränkung für die 5. Jahrgangsstufe an der Hermann-Tast-Schule und der Theodor-Storm-Schule für das Schuljahr 2026/2027 zugestimmt. Die Verwaltung stellte den Antrag daraufhin umgehend beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Am heutigen Morgen wurde die Kapazitätsfestlegung für beide Schulen offiziell bewilligt.
Bis zum Ende der Anmeldefrist am 4. März 2026 waren an beiden Husumer Gymnasien mehr Anmeldungen eingegangen, als Plätze zur Verfügung stehen. An der Hermann-Tast-Schule wurden 133 Schülerinnen und Schüler angemeldet, an der Theodor-Storm-Schule 154. Nach Prüfung aller räumlichen Möglichkeiten können maximal 140 Plätze an der Hermann-Tast-Schule und 137 Plätze an der Theodor-Storm-Schule bereitgestellt werden. Insgesamt stehen damit 277 Plätze für 287 Anmeldungen zur Verfügung.
Die Stadt Husum weist darauf hin, dass die Verwaltung in dieser Angelegenheit nicht früher tätig werden konnte. Erst durch das Vorliegen der endgültigen Anmeldezahlen konnte das weitere Verfahren abgestimmt werden. Hierzu fand am 4. März eine Videokonferenz mit den Schulleitungen der beiden Gymnasien, dem Bildungsministerium, dem städtischen Gebäudemanagement sowie der zuständigen Fachabteilung der Stadt Husum statt.
Die Vergabe der Schulplätze erfolgt zunächst nach den bestehenden Aufnahmekriterien der jeweiligen Schulen (unter anderem spezielle Klassenangebote sowie Geschwisterregelungen). Sollten danach noch mehr Anmeldungen als Plätze bestehen, werden die verbleibenden Plätze per Losverfahren vergeben. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Festlegung der Aufnahmekapazität durch das Bildungsministerium.
Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass zehn Schülerinnen und Schüler keinen Platz an einem der Husumer Gymnasien erhalten können. Betroffene Kinder mit Wohnsitz in Husum können sich – sollte die Zuweisung nach Durchlauf des Verfahrens für den Zweit- und Drittwunsch nicht möglich gewesen sein – anschließend an die Stadt Husum als zuständigen Schulträger wenden, um eine Schulzuweisung zu beantragen. Für auswärtige Schülerinnen und Schüler erfolgt eine entsprechende Zuweisung durch das Bildungsministerium.
Die abschließenden Aufnahmeentscheidungen müssen gemäß den Vorgaben des Landes bis zum 11. März 2026 getroffen werden.




